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Abgeltungssteuerrechner - Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Seit Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: Mussten Sparer ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen bis 2009 noch in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, entfällt diese Pflicht mit der neuen Abgeltungssteuer.

Die Steuer wird nun direkt von den Banken, Versicherungen und Kreditinstituten an die Steuerbehörden abgeführt, es gilt ein pauschaler Steuersatz von 25%, unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge.

Sparer-Pauschbetrag

Sparer und Anleger können ihre zu versteuernden Kapitalerträge und Zinsen um einen Freibeitrag vermindern. Der Sparer-Pauschbetrrag ersetzt hierbei den "alten" Sparer-Freibetrag sowie die Werbungskostenpauschale bei der Einkommensteuer und beträgt aktuell 801 Euro. Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung erhalten einen Freibetrag von 1.602 Euro. Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut gestellt werden, der Sparer-Pauschbetrag kann dabei auch auf mehrere Banken verteilt werden.

Abgeltungssteuerrechner
Kapitaleinkünfte:  €
Kirchensteuer:
Sparer-Pauschbetrag:
Individueller Freibetrag: €
Ergebnisse:
Kapitaleinkünfte vor Steuern:
0 €
Freibetrag:
0 €
Abgeltungssteuer:
0 €
Solidaritätszuschlag:
0 €
Kirchensteuer
0 €
Gesamte Steuerbelastung
0 €
Steuerbelastung in Prozent
0 %
Kapitaleinkünfte nach Steuern
0 €

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Neben der pauschalen Steuer von 25% auf Kapitaleinkünfte wird im Rahmen der Abgeltungssteuer zusätzlich auch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag erhoben. Der Abgeltungssteuersatz beträgt damit 25% auf Kapitaleinkünfte zuzüglich dem Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie der Kirchensteuer auf den Betrag der Abgeltungssteuer. Ist der Sparer kirchensteuerpflichtig muss er also 8% bzw. 9% Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag zahlen, gleichzeitig wird dieser Betrag dabei jedoch um einen gewissen Anteil reduziert, um den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung abzubilden.

Der Abgeltungssteuersatz liegt damit, abhängig von der Kirchensteuer, zwischen 24,4499% und 25%, die gesamte Steuerbelastung des Sparers zwischen 26,375% und 27,9951%.

Der Abgeltungssteuerrechner

Mit unserem Abgeltungssteuerrechner können Sie die Abgeltungssteuer auf beliebige Kapitalerträge berechnen. Der Einfluss der Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuersatz sowie auf die Gesamtbelastung des Sparer kann dabei verfolgt werden. Natürlich kann dabei auch der jeweilige Sparer-Pauschbetrag oder ein individueller Freibetrag im Rechner angegeben werden.

Die berechnete Gesamtsteuerbelastung berücksichtigt den Freibetrag des Sparers und bezeichnet damit die gezahlten Steuern im Verhältnis zu den Kapitalerträgen.