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Studienbeitragsdarlehen - Grundlegende Informationen

Das Studienbeitragsdarlehen ist Teil der Reaktion der Länder auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Jahr 2005: In seinem Urteil entschied das Gricht, dass zur verfassungskonformen Einführung allgemeiner Studiengebühren eine sozialverträgliche Gestaltung erdorderlich sei.

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Durch ein günstiges Darlehen sollen Studierende in die Lage versetzt werden, die Zahlungen für die Studienbeiträge auf die Zeit nach dem Studium zu verschieben: Die fälligen Studienbeiträge werden quasi ausgesetzt. Damit soll auch sozial schwächeren Gruppen ein Studium ermöglicht und auf diesem Weg die Sozialverträglichkeit gewährleistet werden.

In den einzelnen Bundesländern wurden unterschiedliche Modelle des Darlehens realisiert, die sich in Bezug auf die Förderungsvoraussetzungen, Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen unterscheiden. Das Darlehen wird häufig von den landeseigenen Banken, teilweise aber auch über die kfw-Förderbank angeboten.



Wer kann ein Studienbeitragsdarlehen aufnehmen?

Das Darlehen wird den an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschriebenen Studenten für das Erststudium gewährt. Auch ausländische Studierende kommen, ähnlich dem BAföG, unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuß des Darlehens. Das Studienbeitragsdarlehen ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird ohne Bonitätsprüfung vergeben.

Dabei gelten zusätzliche länderspezifische Voraussetzungen:
Altersgrenze: Es gibt eine länderspezifische Altersobergrenze, die zwischen 34 (Hamburg, Hessen) und 59 Jahren (NRW) liegt.
Förderungsdauer: Das Darlehen wird maximal für die Dauer der Regelstudienzeit plus 4 zusätzlicher Semester (gebunden an eine Einschätzung über den erfolgreichen Studienabschluss in dieser Zeit) gewährt. Dabei werden Hochschul- nicht Fachsemester zugrunde gelegt.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Der Zinssatz für das Studienbeitragsdarlehen wird derzeit als variabel angegeben und orientiert sich am Leitzins des EURIBOR zuzüglich einem Aufschlag. Dabei wird länderspezifisch mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen, teilweise auch mit einem garantierten Höchstzinssatz gearbeitet Die Zinsen werden bis zur Rückzahlung des Darlehens gestundet, die Rückzahlungsphase beginnt nach derzeitigem Stand 2 Jahre (Hamburg: 18 Monate) nach Abschluss des Studiums in variablen Monatsraten. Für eine vorzeitige Tilgung fallen keine Gebühren an.

Als interessant für BAföG-Empfänger könnte sich die sogenannte "Schuldenobergrenze" oder "Kappung" erweisen: Diese begrenzt die maximale Schuld der Darlehensempfänger und bezieht sich auf die Summe aus erhaltenem BAföG und Studienbeitragsdarlehen. Schulden, welche die Schuldenobergrenze übersteigen, werden den Studierenden erlassen. Die Kappung ist länderspezifisch geregelt, richtet sich teilweise auch nach der Bezugsdauer des Darlehens (NRW) und kann sich auch darin unterscheiden, inwieweit Zinsen in der Kappung berücksichtigt werden.

Beruteilung

Das Studienbeitragsdarlehen ist vom Zinssatz mit dem Bildungskredit der kfw-Förderbank vergleichbar, bietet darüber hinaus ggf. aber noch die Vorteile der möglichen Begrenzung der Gesamtschulden und der in bestimmten Fällen längeren Zinsbindung.