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Darlehenskonto - Kontoführungsgebühren bei Kreditverträgen unzulässig

Abgelegt unter Finanzen Allgemein

Gebühren für ein Darlehenskonto, die eine Bank im Rahmen eines privaten Konsumentenkredits oder einer privaten Immobilienfinanzierung für die Kontoführung vom Kunden erhebt sind unzulässig. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale NRW hin und bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 388/10).

urteil verbraucherkredite
Urteil zu Gebühren bei der Führung
eines Darlehenskontos.
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Privatpersonen, die einen Kredit für den privaten Konsum oder ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufnehmen, müssen keine Gebühren für Kontoführung des Darlehenskontos zahlen, entschied das Gericht. Solche Kontoführungsgebühren waren in der Vergangenheit nicht unüblich und wurden von zahlreichen Banken erhoben.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, stellvertretend für Branche, geklagt.

Das Darlehenskonto wird zur Verwaltung der Zins- und Tilgungszahlungen für ein abgeschlossenes Darlehen genutzt. Nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofs dient ein solches Konto damit jedoch vor allem den Abrechnungszwecken sowie den Interessen der Bank und stelle keine Sonderleistung für die Kunden dar. Ein besonderes Entgelt für die Kontoführungsgebühren sei daher nicht zulässig.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW können Kunden, denen bereits ein Entgelt für das Darlehenskonto in Rechnung gestellt wurde, dieses zurückverlangen. Offen sei dabei allerdings noch die Frage der Verjährung: So sei es im ungünstigsten Fall möglich, dass aktuell Ansprüche auf Erstattung verjähren, welche auf Zahlungen aus dem Jahre 2008 beruhen. Entsprechende Musterbriefe sind bei den Verbraucherzentralen erhältlich.

Angaben ohne Gewähr und nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 07.06.2011.