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Kredite zukünftig ohne Bearbeitungsgebühren? Was sich für Bankkunden ändern könnte

Abgelegt unter Kredit

In einem Urteil vom 03.05.2011 (17 U 192/10) hat Oberlandesgericht in Karlsruhe einer Bank die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe eines Darlehens untersagt. Eine entsprechende Klausel im Preis- Leistungsverzeichnis der Bank, die eine pauschale Bearbeitungsgebühr aus dem Darlehensbetrag in Höhe von 2 Prozent, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 Euro vorsieht, sei unwirksam.

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Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Krediten
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Als Begründung des Urteils führt das OLG Karlsruhe die mangelnde Transparenz der Klausel im Preis- Leistungsverzeichnis der Bank an. Zudem sei der Verwaltungsaufwand der Bank, für den die Bearbeitungsgebühr bei der Kreditvergabe berechnet würde, keine Dienstleistung für den Kunden, sondern geschehe vielmehr im eigenen Interesse der Bank, um späteren Forderungsausfällen vorzubeugen.

Eine Revision gegen das Urteil wurde zugelassen, da der Bundesgerichtshof noch keine grundlegende Entscheidung zur Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge getroffen habe. Doch was bedeutet das Urteil für den Verbraucher, sollten die Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zukünftig tatsächlich untersagt werden?

Werden Kredite nun vielleicht günstiger?

Nicht unbedingt. Bereits heute müssen die Kosten für die Bearbeitungsgebühren eines Kredits in den effektiven Jahreszinssatz miteinbezogen werden. Die Gebühren sind damit Teil der Preiskalkulation der Banken.

Fällt die Bearbeitungsgebühr zukünftig weg, kann die Bank daher einfach den Preis für das Darlehen anheben und vermeintliche oder tatsächliche Unkosten über den Nominalzinssatz regulieren. Zudem gibt es bereits heute Banken, die vollständig auf Bearbeitungsgebühren verzichten: Diese müssen jedoch nicht unbedingt die günstigsten Kredite anbieten.

Was würde sich bei der Rückzahlung eines Kredits ändern?

Wird ein Kredit vom Kreditnehmer vorzeitig zurückgezahlt, erhält dieser die von ihm gezahlte Bearbeitungsgebühr sowie sonstige Verwaltungskosten normalerweise nicht erstattet.

Hier wäre also ein Vorteil für den Kreditnehmer zu sehen: Sollten die Bearbeitungsgebühren in Zukunft vollständig wegfallen, ginge möglicherweise weniger Geld im Falle einer vorzeitigen Tilgung verloren. Allerdings ist es natürlich auch hier nicht unwahrscheinlich, dass die Banken “kreativ” agieren und über Gebühren bei der Kreditkündigung oder über die nominalen Kreditkosten gegensteuern.